Studienbeitrag

Studienbeitrag

Der Studienbeitrag beträgt mit Stand WS 2022 € 384,56 (inkl. ÖH-Beitrag) im Semester. Als EU/EWR- Bürger und unter bestimmten Voraussetzungen auch als Drittstaatsangehöriger bist du jedoch für eine bestimmte Zeit von der Zahlung des Studienbeitrags befreit.

Der Mitgliedsbeitrag zur Österreichischen Hochschülerschaft in der Höhe von € 21,20 (Stand WS 2022) ist allerdings trotz Befreiung von jedem Studierenden zu bezahlen.

Beachte, dass du nicht verbrauchte Toleranzsemester NICHT in den nächsten Abschnitt mitnehmen kannst!

Eine weitere Anlaufstelle ist das Referat Studienzulassung:
Universität Wien
Universitätsring 1
1010 Wien
E-Mail: leitung.zulassung(at)univie.ac.at oder sekretariat.zulassung(at)univie.ac.at 
Website: https://slw.univie.ac.at/wir-ueber-uns/studienzulassung/ 

Anspruchsvoraussetzungen

Allgemeines

Der Studienbeitrag beträgt mit Stand WS 2022 € 364,36 (exkl. ÖH-Beitrag) im Semester. Als EU/EWR-Bürger bist du jedoch pro Abschnitt für die gesetzliche Mindeststudiendauer + 2 Toleranzsemester von der Zahlung des Studienbeitrags befreit.

ACHTUNG: Nicht verbrauchte Toleranzsemester kannst du NICHT in den nächsten Abschnitt mitnehmen (anderes gilt bei der Familien- und Studienbeihilfe)!

Für Drittstaatsangehörige fällt grundsätzlich der doppelte Betrag pro Semester an. Jedoch gibt es auch hier einige Ausnahmen (siehe Drittstaatsangehörige). Hier findest Du nähere Infos.

Zusätzlich haben ALLE Studierende den Mitgliedsbeitrag zur Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH-Beitrag + studentische Haftpflichtversicherung) zu entrichten. Bist du also vom Studienbeitrag befreit, musst du trotzdem den ÖH-Beitrag einzahlen!

Der Studienbeitrag ist für jedes Semester im Voraus bis zum Ende der Zulassungsfrist zu bezahlen.

Benötigst du für einen Abschnitt länger als die vorgesehene Mindeststudienzeit + 2 Semester, musst du für diese nachfolgenden Semester den vollen Studienbeitrag zahlen. Sobald du in den nächsten Abschnitt kommst, bist du allerdings erneut befreit. Beachte eine mögliche Teilrückzahlung, wenn du den Abschnitt zu einem Zwischentermin (November/April) abschließt.

Gründe für die Befreiung vom Studienbeitrag

Nach dem Universitätsgesetz sind einige Studierende für die Dauer der gesetzlichen Mindeststudienzeit  + 2 Toleranzsemester pro Abschnitt von der Zahlung des Studienbeitrags befreit.

DAZU ZÄHLEN:
  • Österreichische Staatsbürger
  • EU/EWR-Bürger und Schweizer
  • anerkannte Konventionsflüchtlinge
  • begünstigte Drittstaatsangehörige (siehe Drittstaatsangehörige)

ACHTUNG: Du darfst in allen Studienrichtungen, die du betreibst, die vorgesehene Studienzeit um nicht mehr als 2 Semester überschreiten! Andernfalls musst du den Studienbeitrag zahlen. Dieser muss jedoch maximal einmal gezahlt werden (Ausnahme: bei einem weiteren Studium an einer FH/PH). Es können möglicherweise Erlassgründe geltend gemacht werden (siehe Erlass).

Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes, der während der Studienzeit absolviert wird, werden auf die vorgesehene Studienzeit NICHT angerechnet.

Die Befreiung gilt für die Mindeststudienzeit + 2 Semester pro Abschnitt bei Diplomstudien. Bei Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien wird die Studienzeit + 2 Toleranzsemester auf das gesamte Studium gerechnet.

Zu Semesterbeginn ist in diesen Fällen nur der ÖH-Beitrag zu bezahlen.

Gründe für den Erlass des Studienbeitrags

Erlassgründe können geltend gemacht werden, wenn du die vorgesehene Studienzeit inklusive Toleranzsemester überschritten hast.

DAZU ZÄHLEN:

  • Eine durch Krankheit oder Schwangerschaft verursachte Behinderung des Studiums für zumindest zwei Monate im Semester (Nachweis: Bestätigung eines Facharztes);
  • die überwiegende Betreuung von im eigenen Haushalt lebenden Kindern bis zum 7. Lebensjahr bzw. Schuleintritt (Nachweis: eigener Meldezettel und der des Kindes, die Geburtsurkunde und eine eidesstattliche Erklärung);
  • Studenten mit einem Behinderungsgrad von zumindest 50 % (Nachweis: Behindertenausweis des BSA);
  • Präsenz- oder Zivildienst von zumindest zwei Monaten im Semester (Nachweis: Bestätigung des Militärkommandos bzw. der Zivildienstserviceagentur);
  • Bezug von Studienbeihilfe im aktuellen oder letzten Semester (Nachweis: Bescheid der Studienbeihilfenbehörde) 

ERLASSGRÜNDE DER UNIVERSITÄT WIEN

  • Forschungsstipendiat
  • Mitarbeiter der Universität Wien (Voraussetzung im Detail auf der Website des Studentpoints)

ANDERE ERLASSGRÜNDE

Studenten, die im Rahmen eines Mobilitätsprogrammes (z.B. Erasmus, Sokrates, Leonardo) Studien- oder Praxiszeiten im Ausland absolvieren, kann der Studienbeitrag erlassen werden.

Dazu zählt auch der Auslandsaufenthalt eines Studenten aufgrund einer verbindlichen Vorschrift des jeweiligen Studienplanes/Curriculums (Pflicht- oder Wahlfach, Praktikum nach im Studienplan/Curriculum festgelegten Bestimmungen; Nachweis: Vorab-Bescheid über die Anerkennung der Studienprogrammleitung).

ANTRAG AUF ERLASS STELLEN

Wenn du im Rahmen der Fortsetzung des Studiums aufgefordert wurdest, den Studienbeitrag zu entrichten, obwohl ein Erlasstatbestand auf dich zutrifft, kannst du den Erlass des Studienbeitrags beantragen.

DAFÜR BENÖTIGST DU:
  • das ausgefüllte Antragsformular,
  • eine Kopie deines Studierendenausweises, 
  • den Nachweis des Erlassgrundes.

Empfänger der postalischen oder Fax-Sendung ist das Referat Studienzulassung. Auch kannst du ihn selbst in eines der blauen Referatsbriefkästchen vor Ort einwerfen, oder via Email an erlass.rueckerstattung.zulassung(at)univie.ac.at schicken. Hier raten wir, wie so oft dazu, dass ihr dieses von eurem Unet-Account versendet. So erspart man sich auch die Beilage der Ausweiskopie.

Nähere Infos findest Du hier.

FRISTEN FÜR DIE ANTRAGSSTELLUNG

Die Fristen findest Du hier.

Wir empfehlen allerdings dringendst, den Antrag frühzeitig zu stellen, da die Bearbeitung ca. vier Wochen in Anspruch nimmt! 

Solltest du die Frist versäumen musst du den Studienbeitrag zahlen, um die Zulassung zum Studium nicht zu verlieren, kannst aber einen Antrag auf Rückerstattung stellen (siehe Rückerstattung).

Der geforderte Studien- sowie ÖH-Beitrag muss bis spätestens zum Ende der Zulassungsfrist des jeweiligen Semesters einbezahlt werden.

Eine Rückforderung des Studienbeitrags, weil ein Erlassgrund während des Semesters geltend wird, kann bis max. 6 Monate nach Einzahlung erfolgen.

Gründe für die Rückerstattung

RÜCKERSTATTUNGSGRÜNDE

    • Du hast vor Beginn des Semesters Dein Studium an der Universität Wien schließen lassen und bist auch an keiner anderen österreichischen Universität zu einem beitragspflichtigen Studium zugelassen.
    • Du hast noch vor dem Ende der Zulassungsfrist Dein Studium bzw. einen Studienabschnitt an der Universität Wien abgeschlossen (Datum der letzten Prüfung) und bist weder an der Universität Wien noch an einer anderen österreichischen Universität zu einem beitragspflichtigen Studium zugelassen.
    • Du hast vor Ende der Zulassungsfrist des laufenden Semesters Dein Studium schließen lassen. Du darfst im aktuellen Semester noch zu keiner Prüfung angetreten sein, keine wissenschaftlichen Arbeiten zur Beurteilung eingereicht haben und an keiner anderen österreichischen Universität zu einem beitragspflichtigen Studium zugelassen sein.
    • Nach Einzahlung des Studienbeitrags wurde Dein Antrag auf Beurlaubung positiv beschieden. Eine Rückerstattung ist nur möglich, wenn der Antrag auf Beurlaubung bis 30. November (für das Wintersemester) bzw. 30. April (für das Sommersemester) gestellt wurde.
    • Nach Einzahlung des Studienbeitrags wurde Dein Antrag auf Erlass positiv beschieden.
    • Du hast einen zu hohen Studienbeitrag eingezahlt. Die Differenz kann rückerstattet werden.
    • Du hast einen zu geringen Studienbeitrag eingezahlt und dadurch die Zulassung an der Universität Wien verloren. Der Beitrag, den Du bezahlt hast, kann rückerstattet werden.

RÜCKERSTATTUNG DES STUDIENBEITRAGS BEI MEHRFACHSTUDIEN

Die Richtlinie des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Refundierung von Studienbeiträgen bei Mehrfachstudien findest du hier.

ANTRAG AUF RÜCKERSTATTUNG STELLEN

    • Du benötigst das ausgefüllte Antragsformular,
    • und eine Kopie deines Studierendenausweises.

    Empfänger der postalischen oder Fax-Sendung ist das Referat Studienzulassung. Auch kannst du ihn selbst in eines der blauen Referatsbriefkästchen vor Ort einwerfen oder via Email an erlass.rueckerstattung.zulassung(at)univie.ac.at schicken. Hier raten wir, wie so oft dazu, dass ihr dieses von eurem Unet-Account versendet. So erspart man sich auch die Beilage der Ausweiskopie.

FRISTEN FÜR DIE ANTRAGSSTELLUNG

Um die Zulassung zum Studium nicht zu verlieren musst du den geforderte Studien- sowie ÖH-Beitrag bis spätestens zum Ende der Zulassungsfrist des jeweiligen Semesters einzahlen.

Eine Rückforderung des Studienbeitrags, weil ein Erlassgrund während des Semesters geltend wird, kann bis max. 6 Monate nach Einzahlung erfolgen.

Studienbeitrag für Drittstaatsangehörige

Der Studienbeitrag wird Drittstaatsangehörigen mit Stabd WS 2022 pro Semester iHv € 726,72 + € 21,20 ÖH-Beitrag vorgeschrieben, außer sie fallen unter eine der nachfolgenden Ausnahmen.

Ausnahme #1 – Studierende aus bestimmten Entwicklungsländern

Ausgenommen sind Studierende mit Staatsbürgerschaft eines der folgenden Entwicklungsländer. Ihnen wird der Studienbeitrag während der gesamten Dauer des ordentlichen Studiums erlassen, sodass nur der ÖH-Beitrag pro Semester zu zahlen ist.

Die Länderliste (Anlage 3) findest du hier.

AUSNAHME #2 – ANTRAG AUF GLEICHSTELLUNG MIT EU/EWR- BÜRGER

Dieser ermöglicht es, in Hinblick auf den Studienbeitrag einem EU/EWR- Bürger gleichgestellt zu werden. Das bedeutet eine Befreiung vom Studienbeitrag für die gesetzliche Mindeststudiendauer + 2 Toleranzsemester pro Abschnitt. (Die Mitnahme von nicht verbrauchten Toleranzsemestern ist nicht möglich!). Zu beachten ist, dass der ÖH-Beitrag pro Semester trotzdem zu bezahlen ist.

Den Antrag können stellen:

  • Personen, die unter die Personengruppenverordnung fallen
  • oder einen anderen Aufenthaltstitel als jenen für Studierende haben (zB Rot-Weiß-Rot-Karte, Daueraufenthalt- EU,…; Liste findest du hier)

Das Formular ist samt Beilagen entweder per E-Mail an gleichstellung.zulassung(at)univie.ac.at zu schicken oder Per Post/Fax an das Referat Studienzulassung zu übermitteln.

Nähere Infos findest Du hier.

AUSNAHME #3 – ÜBERGANGSFRIST BIS 2021 FÜR PERSONEN, DIE IM WS 17/18 BEREITS STUDIEREN

Gilt automatisch für Studierende, die im Wintersemester 2017/18 als ordentliche Studierende zu einem Studium an der Universität Wien zugelassen sind und bisher € 363,36 + € 19,20 gezahlt haben

  • gilt bis November 2021
  • gilt nicht, wenn ein Studienwechsel vorgenommen, ein weiteres Studium begonnen oder das aktuelle Studium unterbrochen wird (siehe unten)
  • solange regelmäßig Leistungen im Ausmaß von 8 ECTS erbracht werden, insofern es sich nicht um angerechnete Leistungen handelt
    (von 1.12. – 30.4. für die Beitragsvorschreibung für das Wintersemester, von 1.5. – 30.11. für das Sommersemester)

STUDIENWECHSEL/ZUSÄTZLICHES STUDIUM NACH ERFOLGTER EINZAHLUNG

Ein Studienwechsel oder die Aufnahme eines zusätzlichen Studiums nach der Einzahlung der € 363,36 + ÖH-Beitrag führen dazu, dass die Differenz auf die € 726,72 vorgeschrieben wird. Wird der gesamte, vorgeschriebene Beitrag nicht eingezahlt, ist man nicht mehr an der Universität Wien zugelassen (was schwerwiegende Konsequenzen auf ein etwaiges Studierendenvisum haben kann)!

Weitere Informationen dazu findest du unter „Ausnahme #3„.