Leistungsstipendium für das Diplomstudium der Rechtswissenschaften
Definition und Voraussetzungen
Das Leistungsstipendium für das Diplomstudium der Rechtswissenschaften ist unabhängig vom Einkommen des Studenten, jedoch leistungsabhängig und wird, anders als das Leistungsstipendium nach dem StudFG, mit den budgetären Mittel aus den Hochschulstipendienstiftungen für die Hörer der Rechte an der Universität Wien vergeben.
Das Stipendium kann unabhängig von anderen Stipendien beantragt werden und wird für bereits absolvierte Prüfungen/Lehrveranstaltungen im Nachhinein vergeben.
Die allgemeinen Kriterien für das Diplomstudium der Rechtswissenschaften sind ein maximaler Notendurchschnitt von 2,70 und eine Mindest-ECTS-Anzahl von 30 ECTS für ein Kalenderjahr (Leistungszeitraum 1.1. - 31.12.). Die Mindeststudiendauer spielt dabei keine Rolle.
Als Höhe für die Auszahlung wird oft immer noch der Studienbeitrag (also € 363,36,-) herangezogen. In einzelnen Fällen kann der Betrag bis zu € 1.500,- betragen.
Der Leistungsnachweis des Diplomstudiums Rechtswissenschaften wird nach ECTS berechnet. Hierzu ein Beispiel zur besseren Veranschaulichung:
Lehrveranstaltung A 6 ECTS Sehr gut
Lehrveranstaltung B 2 ECTS Gut
Lehrveranstaltung C 1 ECTS Befriedigend
Berechnung: 6x1 + 2x2 + 1x3 = 13
13/9 = 1,44 (auf zwei Kommastellen gerundet)
Studienerfolg und Leistungsnachweis
Wie oben erwähnt, benötigt man einen maximalen Notendurchschnitt von 2,70 und eine Mindestanzahl von 30 ECTS pro Kalenderjahr.
Fristen bei der Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt über Univis mit der nächsten Antragstellung im Folgesemester.
Bei etwaigen Rückfragen steht Frau Claudia Fritz-Larott (claudia.fritz-larott(at)univie.ac.at oder stipendium@univie.ac.at) zur Verfügung.